Freitag, 25. Mai 2018

Tjaden tappt (255)

Der Einfall hat schon
ein Cover.
Die Jugendamtssatire und meine schöne Handschrift

24. Februar 2018. Meine Sachen sind bereits gepackt. Da fällt mir der Anfang einer Geschichte ein. Ich lasse mir von der Bedienung M. einen Zettel und Kugelschreiber geben. Ich bringe den Anfang der Geschichte zu Papier.


Jemand musste die Akten vertauscht haben, denn sonst wäre die Jugendamtsmitarbeiterin Tanja Printzen an diesem Morgen nicht so früh aufgestanden, um die beiden Polizeibeamten Christoph Baier und Rainer Wiegand zur Schule zu begleiten, wo sie das falsche Kind aus einer Klasse holten.

4 b statt 4 d, das war ihr Fehler gewesen. Holger statt Hannes auch. Das war ein Fehler, der vertuscht werden musste, bevor die Eltern rebellisch wurden. Sie würden wissen wollen, wo ihr Kind geblieben war. Warum es vertauscht wurde und was das Jugendamt eigentlich mit seinen Akten tat, wenn es die dringend erforderliche Förderung des hochbegabten Holger mit der Gefährdung des Wohles von Hannes verwechselte.

Noch wusste Tanja Printzen weder Ausweg noch Möglichkeit der Vertuschung. Sie ahnte zwar, dass sie zwei Wege beschreiten musste, aber nicht welche. Das nagte an ihr. Ein vertauschter Holger war zu verschmerzen, das ließe sich regeln, doch ein zweiter Junge, der immer noch gefährdet war, das erforderte mehr als Tanja Printzen sich in diesem Augenblick ausdenken konnte. Denn das Wohl der Kinder lag ihr am Herzen. Kinder waren für sie mehr als zwei Akten, die jemand falsch abgelegt hatte.

Ich zeige M. den Text. Sie sagt: "Für einen Mann haben Sie eine schöne Handschrift."

Im Kindle-Shop habe ich inzwischen diese Jugendamtssatire veröffentlicht. Hier klicken

24. Februar 2018. "Holger heißt gar nicht Hannes" gibt es nun auch als Print. Hier bestellen

Zur Einstimmung

Morast der möglichen Willkür

Doch bei noch nicht einmal 20 % der Inobhutnahmen durch die Jugendämter liegt auch nur der Verdacht auf Gewalt oder Missbrauch vor. Stattdessen werden in der überwältigenden Mehrzahl der Fälle die Kinder aus dem Familien gerissen, weil nach Meinung der Jugendämter die Eltern überfordert oder einfach nicht erziehungsgeeignet sind. Mit der Kaugummiformulierung „Kindeswohlgefährdung“ lässt sich nämlich alles und jedes begründen. Unser Rechtsstaat verlässt mit einer solchen Formulierungsvorgabe den Weg der berechenbaren Rechtssicherheit und begibt sich in den Morast der möglichen Willkür!

Rechtstipp, 21. März 2018

Print-Ausgabe erfolgreicher

 25. Mai 2018. In e-book-Zeiten ist das schon eine Meldung wert: Die Print-Ausgabe von "Holger heißt gar nicht Hannes" ist bei Amazon erfolgreicher. 

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