Mittwoch, 18. April 2018

Tjaden tappt (259)

Landgericht Hamburg: Zuständig
auch für gefärbte Haare.
Eine Zensur findet doch statt

Darf man das, was ich gerade tue, eigentlich noch? Darf ich in einer Satire das Verhalten eines Jugendamtes so lange aufs Korn nehmen, bis sich diese Behörde endlich darum kümmert, dass ein Bruder und eine Schwester, die seit 2009 getrennt sind, zusammenleben können? Von dem inzwischen 11-jährigen Jungen weiß ich, dass er sich das sehr wünscht. Ich habe ihm versprochen, dass ich alles dafür tue, damit sein Wunsch in Erfüllung geht. Das war vor fünf Jahren. Im gleichen Jahr hat das Jugendamt mit einem Einbruch bei mir, bei dem sich gegen 21.40 Uhr zwei Polizeibeamte falsche Namen gaben, alle Bemühungen erst einmal zunichte gemacht. 

Einer der Polizeibeamten verklagte mich sogar noch wegen meiner Berichte über den Einbruch. Er behauptete, ich hätte ihn verleumdet. Das Gericht machte daraus üble Nachrede. Der Kollege des Polizeibeamten belog den Richter genauso wie der Kläger. Das Gericht hielt zwar meine Aussage für glaubwürdig, was die Polizisten erzählten, sei aber auch realistisch. Eigentlich hätte mich das Gericht unter diesen Umständen freisprechen müssen. Wie alt hätten dann aber die Polizeibeamten ausgesehen?

Äußerungsrechtliche Verfahren sind stets ein juristisches Abenteuer. Besonders abenteuerlich sind sie vor dem Landgericht in Hamburg. Altkanzler Schröder erstritt dort sogar einen Erfolg wegen seiner nicht gefärbten Haare, die Zeugen Jehovas gewannen Verfahren, weil das Gericht eine neue Lehre dieser Sekte erfand, um die Zeugen Jehovas raus zu pauken, ein Sozialpädagoge aus Lüneburg verließ als Sieger den Gerichtssaal, weil der Richter die im Saal anwesenden Zeuginnen und Zeugen ignorierte. Er ließ sie einfach mit ihrer Kritik an diesem Sozialpädagogen nicht zu Wort kommen.

Die Medien berichten nur selten über die Zensur, die es laut Grundgesetz gar nicht gibt, von Gerichten aber immer häufiger geübt wird, die Anwälte müssen nur clever genug sein - und die Verfassung nicht mögen.

Darf ich also eigenlich noch, was ich jetzt tue? 

Lesen Sie doch selbst - die in diesem Flugblatt Erwähnten bekommen es von mir.  

Bei der Sparkasse in Isernhagen HB
warnt das Bundesinnenministerium
vor dem Wilhelmshavener Jugendamt?
Foto: Heinz-Peter Tjaden 
Keine Fremden in die Wohnung lassen

Sonnenschein, fast 30 Grad: Da mache ich gern eine Radtour und in meinen Fahrradkorb passen immer ein paar Flugblätter. Die verteile ich stets gezielt. Dieses Mal an eine Jugendamts-Außenstelle in Großburgwedel, an eine kulturelle Einrichtung und an eine Stiftung in Isernhagen. Auch in Sparkassen-Filialen habe ich das Flugblatt ausgelegt. Aus der Filiale in Isernhagen HB nahm ich ein Pappschild für die Haustür mit, das vom Bundesinnenministerium stammte. "Ich lasse keine Unbekannten in meine Wohnung!" stand drauf. Hat man etwa im Innenministerium schon einmal etwas über das Jugendamt in Wilhelmshaven gehört? 

Bei der Post war ich auch. Ein Exemplar meines Flugblattes schickte ich an das Rathaus in Wilhelmshaven. Dort wird gern gelesen, was ich schreibe. Reagiert wird darauf offiziell allerdings nie. 


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