Mittwoch, 10. Mai 2017

Tjaden tappt (180)

Mein Jagdterrier Mike - wie er von
mir gequält und vernachlässigt
worden ist.
Foto: Heinz-Peter Tjaden 
Antwort an das Verwaltungsgericht Hannover auf das Schreiben vom 10. November 2016, Aktenzeichen 11 A 5408/15

Ich habe recherchiert, ich habe gegoogelt, ich habe telefoniert, ich bin viel gereist, sogar in Genf war ich und besichtigte dort den Large Hadron Collider, den leistungsstärksten Teilchenbeschleuniger der Welt. Ich konnte zwar nicht mit allen der 10 000 Wissenschaftler und Techniker sprechen, die dieses Projekt möglich machten, aber sogar der Hausmeister war der Meinung, dass Zeitreisen auf sozusagen absehbare Zeit nicht möglich sein werden. 

Deswegen bitte ich Sie, auf das von Ihnen vermisste Gegengutachten für meinen vor einem Jahr verstorbenen Hund Mike erst einmal zu verzichten. Ich liefere es nach, sobald Genf grünes Licht gibt. Dann lasse ich mir während meiner Zeitreise in die Vergangenheit selbstverständlich von einem Experten bestätigen, dass es Mike sowohl am 15. als auch am 16. September 2015 gut gegangen ist. 

Natürlich habe ich auch eine Kontaktaufnahme mit der Scientology Church in Erwägung gezogen, deren Mitglieder angeblich Raum und Zeit beherrschen. Da ich aber in der Vergangenheit Kritik an dieser Organisation geübt habe, wäre man dort sicherlich nicht sehr hilfsbereit gewesen. 

Ich hoffe, dass mir vom Verwaltungsgericht nun nicht unterlassene Kontaktaufnahme vorgeworfen wird. Ich bitte um entsprechenden richterlichen Hinweis.

In Ihrem Schreiben ist von einer "Fortnahme" meines Hundes am 16. September 2015 die Rede. Sie meinen sicherlich die Beschlagnahme nach fast einstündiger Belagerung meiner Wohnung durch Veterinäramt der Region Hannover und Polizei, die meines Erachtens gegen Artikel 13 des Grundgesetzes verstößt. 

Ansonsten verweise ich auf die nachfolgenden Hinweise zu den Aussagen, die von den von mir benannten Zeuginnen und Zeugen vor Gericht gemacht werden, falls Sie geladen werden. Für die Verhandlung beantrage ich vorsorglich einen Termin vor dem 16. September 2015. Dann könnte mir das Gericht auch einen Experten empfehlen, der vom Gericht als Gutachter anerkannt wird.

Auf dieses Schreiben bezieht sich meine Antwort

Um ihn geht es. Foto: Tjaden
Weihnachtspost vom Verwaltungsgericht

24. Dezember 2016. Weihnachtspost am Heiligabend: Das Verwaltungsgericht Hannover hat mir eine Ladung für den 19. Januar geschickt. Die Verhandlung soll um 8.30 Uhr im Sitzungssaal 3 beginnen. Bei jedem anderen Gericht würde ich bei einem so frühen Termin auf eine Güteverhandlung schließen. Ob meine Zeugen geladen worden sind, wird mir nicht mitgeteilt. (Az. 11 A 5408/15)

Keine Zeugen-keine Teilnahme 

4. Januar 2017. Ich habe das Verwaltungsgericht per mail gefragt, ob meine Zeugen geladen werden. Die Antwort, die ich heute bekommen habe: "In der Verwaltungsrechtssache Tjaden ./. Region Hannover sind die von Ihnen angebotenen Zeugen nicht geladen worden." Außerdem habe ich darum gebeten, nicht erscheinen zu müssen, wenn meine Zeugen nicht geladen werden, weil ich auf die Teilnahme an einer Verhandlung mit offenbar feststehendem Ergebnis verzichten kann. Die Antwort: "Da Ihr persönliches Erscheinen nicht angeordnet ist, müssen Sie am Termin nicht teilnehmen."

Auf der Zunge zergehen lassen

Hannover-27. Januar 2017. Das hat schon vorher festgestanden: Die Tierheimkosten muss ich nicht tragen. Ansonsten ist meine Klage gegen das Veterinäramt abgewiesen worden. Aus der Begründung: "Soweit sich der Kläger gegen die tierschutzrechtliche Verfügung (des Veterinäramtes, gemeint ist die Beschlagnahme meines Hundes nach rund einstündiger Belagerung meiner Wohnung inclusive Polizeipräsenz) wendet, hat sich diese aufgrund des Todes des Hundes im November 2015 erledigt. Ein Rechtsschutzbedürfnis ist insoweit daher nicht (mehr) ersichtlich." Das gelte auch für Gebührenbescheide aus Oktober 2015 (von denen zwei inzwischen wieder zurückgenommen worden sind).

Dass vom Verwaltungsgericht meine privaten Zeugen nicht angehört worden sind, begründet das Gericht mit der "vorrangigen Beurteilungskompetenz (beamteter Tierärzte), die jedenfalls durch die Beobachtungen einer Nichtveterinärin nicht entscheidungserheblich angegriffen werden kann". 

Die Vernehmung des Burgdorfer Tierarztes, bei dem ich mit meinem Hund nach der Beschlagnahme gewesen bin, habe das Gericht abgelehnt, da sie "als unzulässiger Ausforschungsbeweis abzulehnen ist". Merke: Dieser Tierarzt hat mir privat versichert, dass das Veterinäramt lügt...(Az. 11 A 5408/15)

Den Streitwert hat das Gericht auf 6137,37 Euro festgesetzt!


Klagen und Vorschuss an Beklagte zahlen?

20. April 2017. In Ihrer “Ankündigung der Zwangsvollstreckung” vom 11. April 2017 fordern Sie von mir 117,68 Euro “sonstige Verwaltungsgebühren", fällig am 10. November 2015, plus 18 Euro “Säumniszuschläge”, fällig am 11. November 2015.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand bei Nichtbegleichung einer Forderung der Region Hannover mit Säumniszuschlägen rechnen muss, wenn er – wie ich – vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Forderung geklagt hat. Während eines laufenden Gerichtsverfahrens muss sicherlich niemand einen Vorschuss leisten.
Wenn dann auch noch der Hund, um den es in diesem Verfahren geht, bereits tot ist, dürften Säumniszuschläge noch schwerer zu erklären sein. Da Sie mir auch noch damit drohen, ich müsse unter Umständen eine Vermögensauskunft leisten, teile ich Ihnen vorsorglich mit, dass ich eine solche bereits im Februar 2016 abgegeben habe. 

Gezwungen wurde ich dazu von einer Immobilienfirma, die einen Sitz in Deutschland nur behauptet, und von zwei Polizeibeamten aus Wilhelmshaven, die gegen mich mit Lügen einen Prozesserfolg erzielten, der mich über 2000 Euro kosten sollte. Darüber berichte ich auf www.szenewilhelmshaven.de Diese mail werde ich – wie die ganze Hundegeschichte – auf www.burgdorferkreisblatt.de veröffentlichen. Die Immobilienfirma heißt Anjas Erste Property, die leicht zu googeln ist.

Und wann bekomme ich die nächste Vollstreckungsankündigung?

Burgwedel/Hannover-10. Mai 2017. "Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass gemäß § 80 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung Widerspruch und Anfechtungsklage eine aufschiebende Wirkung haben. Diese entfällt jedoch nach § 80 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung bei der Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten", schreibt mir heute das "Team Verbraucherschutz und Veterinärwesen" der Region Hannover. Deswegen müsse ich 135,68 Euro zahlen. Für die gibt es bereits eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung". Außerdem werden in dem Schreiben, das mich heute erreicht hat, weitere 89,68 Euro von mir verlangt. Eine Vollstreckungsankündigung gibt es noch nicht. Folgt die noch?

So hat es angefangen


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