Samstag, 27. Dezember 2014

Tjaden tappt (XXI)

Bolzplätze und Kinder weg?

Das habe ich nun nicht so ganz verstanden: 2014 hat das Burgdorfer Jugendamt fast doppelt so viele Kinder (13 statt 7) aus ihren Familien geholt wie 2013, weil "die Akzeptanz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit" nicht "immer gegeben sei, wie Diskussionen um die Schließung von Bolzplätzen" zeigen? Soll laut "Anzeiger für Burgdorf und Lehrte" vom 27. Dezember 2014 die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Christiane Gersemann, gesagt haben. Oder ist dieses Zitat von der Redakteurin Sandra Köhler aus einem größeren Zusammenhang gerissen und sinnlos gemacht worden?

Bolzplatz-Verbote waren die Folge eines Urteils des Hamburger Landgerichtes aus dem Jahre 2005. Dieses Gericht untersagte damals den Bau eines Kindergartens in einem Wohngebiet. Die Urteilsbegründung machten sich bundesweit Miesepeter zunutze, die juristisch auch gegen Bolzplätze vorgingen. Kinder-Lärm galt vielen Richterinnen und Richtern ebenfalls als Belästigung. In Berlin war es besonders schlimm. Als beinahe auch der letzte Bolzplatz hätte geschlossen werden müssen, fuhr der zuständige Senator dazwischen und wies seine Beamten an, nicht jedem Richterspruch Gehör zu schenken. Das Immissionsschutzgesetz (!) wurde so geändert, dass fortan Lärm machen "als sozial adäquate Lebensäußerung von Kindern" gewertet wurde. Das hat der Gesetzgeber im vorigen Jahr fürwahr fein ausgedrückt...

Außerdem hat Burgdorf zwischen Kleinem Brückendamm und Hülptingsen den wahrscheinlich stillsten Bolzplatz Deutschlands, der wohl nur hin und wieder gemäht wird, damit sich dort keine seltenen Tierarten ansiedeln. Genutzt worden ist der meines Wissens das letzte Mal 2006 von meinem Neffen und von mir. Dieser Bolzplatz kann unmöglich der Grund für die Fast-Verdoppelung der Kindes-Entzüge sein. Wenn Christiane Gersemann zudem auch noch behauptet, dass Burgdorf mit dieser Entwicklung "im Bundestrend" liege, dann muss ihr widersprochen werden. Laut Statistischem Bundesamt hat es 2013 mit einem Anstieg der Inobhutnahmen um 5 Prozent gegenüber 2012 einen neuen Rekord gegeben. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht im November 2014 entschieden, dass Kinder nur dann aus ihren Familien geholt werden dürfen, wenn ihr "seelisches, geistiges oder körperliches Wohl nachhaltig gefährdet" ist.

Die von Christiane Gersemann genannten Gründe "Überforderung der Eltern", "wachsende Sprachlosigkeit in vielen Familien" und "Diskussionen über Bolzplätze" dürften also für das Bundesverfassungsgericht nicht ausreichend sein. Wo aber liegen die wahren Gründe?

Weitere Infos aus dem Kinderfeindesland Deutschland Hier klicken    


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